verschließbares Köderdepot zur fachgerechten Ausbringung von Ködergiften
das offene Auslegen von Giftködern ist verboten.
Ratten-/Mäuseköder sind in geeigneten Köder verstecken so auszulegen, dass die Mittel für Kinder, Haustiere und Vögel unzugänglich sind
die Verwendung dieser Köderboxen verhindert ungewolltes Verschleppen von Giftködern außerhalb der Köderstelle
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